Bei einer außerordentlichen Kündigung haftet der Gast für den Ausfall der Miete entsprechend Ziffer 7 und 8.
Bei Nichtantritt der Reise ohne Rücktrittserklärung 90% des Reisepreises.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Rücktrittsgebühr.
KURABGABEPFLICHT
Personen ab dem 14. Lebensjahr zahlen € 1,50 pro Tag. Kinder bis 14 Jahre sind frei. Ebenso Personen mit 100% Behinderung.
ALLGEMEINE ORDNUNGSBESTIMMUNGEN
Der Gast hat von den Mieträumen nur den vertragsmäßigen Gebrauch zu machen, sie sorgfältig zu reinigen und in üblicher Weise zu lüften. Lärmschutz- und Umweltschutzbestimmungen sind sorgfältig einzuhalten. Die übrigen Gäste dürfen durch Gas, Dämpfe, Gerüche, Rauch, Ruß u.s.w. nicht belästigt werden. Für Zuwiderhandlungen ist der Gast verantwortlich.
Die Pflege der Fußböden im Ferienhaus ist so vorzunehmen, dass keine Schäden entstehen. Eindruckstellen sind durch zweckentsprechende Untersätze zu vermeiden.
Das Rauchen in den Ferienhäusern und -wohnungen ist nicht gestattet.
Auf den gemeinschaftlich genutzten Flächen außerhalb des Ferienhauses dürfen keinerlei Gegenstände abgestellt und gelagert werden. Wenn der Ferienpark Templin hierzu eine besondere Erlaubnis erteilt, haftet der Gast für alle entstehenden Schäden. Fahrzeuge des Gastes dürfen nur auf den angewiesenen Plätzen abgestellt werden. Pro Ferienhaus steht ein Stellplatz zur Verfügung. Weitere Fahrzeuge müssen außerhalb der Anlage geparkt werden. Fremde Fahrzeuge dürfen sich nur während der zum Auf- und Abladen erforderlichen Zeit auf dem Grundstück aufhalten.
SORGFALTSPFLICHT DES GASTES
Der Gast ist unter anderem zu Folgendem verpflichtet:
seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und hinsichtlich des Gebrauches von Gemeinschaftsflächen dafür zu sorgen, dass Dritte nicht geschädigt werden.
BRANDSCHUTZBESTIMMUNG
Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders die der Bauaufsichtsbehörde und der Feuerlöschpolizei sind zu beachten. In den Ferienhäusern dürfen keine leicht entzündlichen und feuergefährlichen Stoffe gelagert werden.
HEIZUNGS- UND WARMWASSERVERSORGUNG
Die vorhandene Heizung sollte nur in Betrieb genommen werden, wenn die Temperatur in den Räumen auf unter 19 °C absinkt.