ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienhaus/die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter, der Ferienpark Templin GmbH & Co. KG (nachfolgend Ferienpark Templin genannt), zugesagt ist.
  2. Ergänzend zum Vertrag sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung Bestandteil des Beherbergungsvertrages. Bei Abschluss des Vertrages erkennt der Gast diese an.
  3. Bei Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichten sich die Parteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  4. Irrtümer, z. B. Druck oder Rechenfehler, bleiben vorbehalten.
  5. Der Ferienpark Templin ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt:
    • wenn der Gast oder seine mit angemeldeten Mitreisenden Pflichten zur Rücksichtnahme gegenüber der Ferienhaussiedlung und /oder Dritten, Mitgästen oder Personal, in einem Maße verletzt, welche dem Ferienpark Templin eine ungestörte Fortsetzung des Vertrages nach Treu und Glauben unzumutbar erscheinen lässt.
    • wenn der Gast den Gebrauch oder Mitgebrauch des Ferienhauses/Ferienwohnung anderen als den angemeldeten Personen überlässt.
    • wenn durch das Verhalten des Gastes eine Gefährdung durch Vernachlässigung des Ferienhauses, dessen Anlagen, Einbauten und Einrichtungsgegenständen eintritt.

    Bei einer außerordentlichen Kündigung haftet der Gast für den Ausfall der Miete entsprechend Ziffer 7 und 8.

  6. Der Ferienpark Templin ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Ferienhauses/der Ferienwohnung zur vertraglichen Nutzung, dem Gast eine gleichwertige Unterkunft anzubieten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu leisten.
  7. Rücktritt:
    Der Mieter kann jederzeit schriftlich vom Mietvertrag zurücktreten. Es sind, falls nichts anderes vereinbart, folgende Rücktrittsgebühren zu zahlen:
    • bis 8 Wochen vor Anreise € 50,00
    • bis 5 Wochen vor Anreise 40% des Mietpreises
    • bis 4Wochen vor Anreise 60% des Mietpreises
    • danach 80 % bis zum Anreisetag

    Bei Nichtantritt der Reise ohne Rücktrittserklärung 90% des Reisepreises.

    Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

    Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Rücktrittsgebühr.

  8. Der Ferienpark Templin ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienhäuser/-wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Bis zur anderweitigen Vermietung haftet der Gast nach Ziffer 7. Ist eine anderweitige Vermietung nur durch Preisnachlässe, zum Beispiel wegen Saisonende oder sonstiger Umstände, die der Ferienpark Templin nicht zu vertreten hat, möglich, haftet der Gast für die Höhe des Mietausfalls. Wird vom Mieter oder vom Vermieter ein gleichwertiger Ersatzmieter gestellt, wird lediglich eine Umbuchungsgebühr von 25,00 € berechnet. Voraussetzung, dem Vermieter liegt rechtzeitig vor Reisebeginn eine verbindliche Ersatzbuchung vor.
  9. Zur Sicherung der Ansprüche des Ferienparks Templin wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Gast, insbesondere bei Zahlungsunfähigkeit des Gastes, kann der Ferienpark Templin ein Pfandrecht an den von dem Gast oder seinen mit angemeldeten Mitreisenden eingebrachten Gegenstände ausüben.
  10. Am Anreisetag steht dem Gast das Ferienhaus ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Der Gast wird gebeten, am Abreisetag das Ferienhaus bis 10.00 Uhr zu verlassen. Die An- und Abreisezeiten sind insbesondere während der Hochsaison unbedingt einzuhalten.
  11. Haustiere (auch von Tagesbesuchern) dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters mit ins Mietobjekt gebracht werden. Haustiere müssen in jedem Fall bei der Buchung angegeben werden. Hunde sind auf dem Gelände der Anlage an der Leine zu führen.
  12. Dem Mieter steht das Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gegenständen zur Nutzung während der Mietdauer zur Verfügung. Er verpflichtet sich, das Mietobjekt samt Inventar mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, selbstverschuldete Schäden durch ihn oder seine Mitreisenden unverzüglich zu melden und zu ersetzen. (Haftpflicht)
  13. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlung durch den Gast kann jedoch nicht vorgenommen werden.
  14. Unsere Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zurzeit 7% auf Übernachtungsleistungen und 19% auf Nicht-Übernachtungsleistungen.
  15. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung sechs Monate, so behält sich der Ferienpark Templin das Recht vor, notwendige Preisänderungen an den Gast weiterzugeben.
  16. Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  17. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
  18. Erfüllungsort ist der Sitz der Ferienpark an der NaturThermeTemplin GmbH. Allgemeiner Gerichtsstand ist das für den Erfüllungsort zuständige Gericht.

KURABGABEPFLICHT
Personen ab dem 14. Lebensjahr zahlen € 1,50 pro Tag. Kinder bis 14 Jahre sind frei. Ebenso Personen mit 100% Behinderung.

HAUSORDNUNG

ALLGEMEINE ORDNUNGSBESTIMMUNGEN
Der Gast hat von den Mieträumen nur den vertragsmäßigen Gebrauch zu machen, sie sorgfältig zu reinigen und in üblicher Weise zu lüften. Lärmschutz- und Umweltschutzbestimmungen sind sorgfältig einzuhalten. Die übrigen Gäste dürfen durch Gas, Dämpfe, Gerüche, Rauch, Ruß u.s.w. nicht belästigt werden. Für Zuwiderhandlungen ist der Gast verantwortlich.

Die Pflege der Fußböden im Ferienhaus ist so vorzunehmen, dass keine Schäden entstehen. Eindruckstellen sind durch zweckentsprechende Untersätze zu vermeiden.

Das Rauchen in den Ferienhäusern und -wohnungen ist nicht gestattet.

Auf den gemeinschaftlich genutzten Flächen außerhalb des Ferienhauses dürfen keinerlei Gegenstände abgestellt und gelagert werden. Wenn der Ferienpark Templin hierzu eine besondere Erlaubnis erteilt, haftet der Gast für alle entstehenden Schäden. Fahrzeuge des Gastes dürfen nur auf den angewiesenen Plätzen abgestellt werden. Pro Ferienhaus steht ein Stellplatz zur Verfügung. Weitere Fahrzeuge müssen außerhalb der Anlage geparkt werden. Fremde Fahrzeuge dürfen sich nur während der zum Auf- und Abladen erforderlichen Zeit auf dem Grundstück aufhalten.

SORGFALTSPFLICHT DES GASTES
Der Gast ist unter anderem zu Folgendem verpflichtet:
seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und hinsichtlich des Gebrauches von Gemeinschaftsflächen dafür zu sorgen, dass Dritte nicht geschädigt werden.

  • Trockenhaltung und ordnungsgemäße Behandlung der Fußböden
  • ordnungsgemäße Behandlung der Einrichtungsgegenstände
  • Vermeidung von Beschädigung der Gas-, Be- und Entwässerungsanlagen, elektrischer Anlagen und sonstigen Hauseinrichtungen, von Verstopfungen der Entwässerungsanlagen
  • sofortiges Melden von Störungen an diesen Einrichtungen
  • ordnungsgemäßes Verschlossen halten von Türen und Fenstern bei Unwetter, Nacht und Abwesenheit
  • Vermeiden von Vergeudung von Energie (Licht) und Wasser
  • Unterlassung jeglicher Veränderungen der Mietsache, sofern nicht der Ferienpark Templin seine schriftliche Genehmigung dazu erteilt, insbesondere die Unterlassung von Veränderung an den Installationen einschließlich der elektrischen Leitungen sowie das Einschlagen von Nägeln, Schrauben, Haken u.s.w. in die Wände und Holzverkleidungen aller Art
  • genaue Beachtung der Vorschriften für die Bedienung der technischen Einrichtungsgegenstände und Anlagen
  • ausreichendes Heizen, Lüften und Zugänglichmachen der Mieträume sowie das Zusperren der Wasserhähne, insbesondere bei vorübergehender Wassersperre, auch während längerer Abwesenheit der Mieters
  • das Benutzen von selbst mitgebrachten Elektrogeräten ist untersagt, wenn von diesen eine Gefährdung von Leib und Leben und der Mietsache besteht.
  • bei Ende der Mietzeit ist der Gast verpflichtet, sämtliche ihm übergebenen Schlüssel für das Ferienhaus zurückzugeben
  • für verlorengegangene oder nicht zurückgegebene Schlüssel haftet der Gast

BRANDSCHUTZBESTIMMUNG
Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders die der Bauaufsichtsbehörde und der Feuerlöschpolizei sind zu beachten. In den Ferienhäusern dürfen keine leicht entzündlichen und feuergefährlichen Stoffe gelagert werden.

HEIZUNGS- UND WARMWASSERVERSORGUNG
Die vorhandene Heizung sollte nur in Betrieb genommen werden, wenn die Temperatur in den Räumen auf unter 19 °C absinkt.