
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienhaus/die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter, der Ferienpark an der NaturThermeTemplin GmbH (nachfolgend Ferienpark Templin genannt), zugesagt ist.
2. Ergänzend zum Vertrag sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung Bestandteil des Beherbergungsvertrages. Bei Abschluss des Vertrages erkennt der Gast diese an.
3. Bei Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichten sich die Parteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
4. Irrtümer, z. B. Druck oder Rechenfehler, bleiben vorbehalten.
5. Der Ferienpark Templin ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt:
- wenn die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht eingeht
- wenn der Gast oder seine mit angemeldeten Mitreisenden Pflichten zur Rücksichtnahme gegenüber der Ferienhaussiedlung und /oder Dritten, Mitgästen oder Personal, in einem Maße verletzt, welche dem Ferienpark Templin eine ungestörte Fortsetzung des Vertrages nach Treu und Glauben unzumutbar erscheinen lässt.
- wenn der Gast den Gebrauch oder Mitgebrauch des Ferienhauses/Ferienwohnung anderen als den angemeldeten Personen überlässt.
- wenn durch das Verhalten des Gastes eine Gefährdung durch Vernachlässigung des Ferienhauses, dessen Anlagen, Einbauten und Einrichtungsgegenständen eintritt.
Bei einer außerordentlichen Kündigung haftet der Gast für den Ausfall der Miete entsprechend Ziffer 7 und 8.
6. Der Ferienpark Templin ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Ferienhauses/der Ferienwohnung zur vertraglichen Nutzung, dem Gast eine gleichwertige Unterkunft anzubieten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu leisten.
7. Rücktritt:
Der Mieter kann jederzeit schriftlich vom Mietvertrag zurücktreten.
Es sind folgende Rücktrittsgebühren zu zahlen:
- bis 8 Wochen vor Anreise € 50,00
- bis 5 Wochen vor Anreise 40% des Mietpreises
- bis 4Wochen vor Anreise 60% des Mietpreises
- danach 80 % bis zum Anreisetag
Bei Nichtantritt der Reise ohne Rücktrittserklärung 90% des Reisepreises.
8. Der Ferienpark Templin ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienhäuser/-wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Bis zur anderweitigen Vermietung haftet der Gast nach Ziffer 7. Ist eine anderweitige Vermietung nur durch Preisnachlässe, zum Beispiel wegen Saisonende oder sonstiger Umstände, die der Ferienpark Templin nicht zu vertreten hat, möglich, haftet der Gast für die Höhe des Mietausfalls.
Wird vom Mieter oder vom Vermieter ein gleichwertiger Ersatzmieter gestellt, wird lediglich eine Umbuchungsgebühr von 25,00 € berechnet. Voraussetzung, dem Vermieter liegt rechtzeitig vor Reisebeginn eine verbindliche Ersatzbuchung vor.
9. Eine Haftung des Ferienparks Templin für nicht ausgeführte Weckaufträge wird ebenso ausgeschlossen wie die Haftung für Beschädigungen oder den Verlust für auf dem Feriengelände geparkte Fahrzeuge oder von in Fahrzeugen verbliebenen Gegenständen.
Ebenso haftet der Ferienpark Templin nicht für vom Gast zurückgebliebene Sachen, die wir selbstverständlich aufbewahren und auf Wunsch dem Gast zusenden.
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1. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienhaus/die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter, der Ferienpark an der NaturThermeTemplin GmbH (nachfolgend Ferienpark Templin genannt), zugesagt ist.
2. Ergänzend zum Vertrag sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung Bestandteil des Beherbergungsvertrages. Bei Abschluss des Vertrages erkennt der Gast diese an.
3. Bei Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichten sich die Parteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
4. Irrtümer, z. B. Druck oder Rechenfehler, bleiben vorbehalten.
5. Der Ferienpark Templin ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt:
- wenn die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht eingeht
- wenn der Gast oder seine mit angemeldeten Mitreisenden Pflichten zur Rücksichtnahme gegenüber der Ferienhaussiedlung und /oder Dritten, Mitgästen oder Personal, in einem Maße verletzt, welche dem Ferienpark Templin eine ungestörte Fortsetzung des Vertrages nach Treu und Glauben unzumutbar erscheinen lässt.
- wenn der Gast den Gebrauch oder Mitgebrauch des Ferienhauses/Ferienwohnung anderen als den angemeldeten Personen überlässt.
- wenn durch das Verhalten des Gastes eine Gefährdung durch Vernachlässigung des Ferienhauses, dessen Anlagen, Einbauten und Einrichtungsgegenständen eintritt.
Bei einer außerordentlichen Kündigung haftet der Gast für den Ausfall der Miete entsprechend Ziffer 7 und 8.
6. Der Ferienpark Templin ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Ferienhauses/der Ferienwohnung zur vertraglichen Nutzung, dem Gast eine gleichwertige Unterkunft anzubieten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu leisten.
7. Rücktritt:
Der Mieter kann jederzeit schriftlich vom Mietvertrag zurücktreten.
Es sind folgende Rücktrittsgebühren zu zahlen:
- bis 8 Wochen vor Anreise € 50,00
- bis 5 Wochen vor Anreise 40% des Mietpreises
- bis 4Wochen vor Anreise 60% des Mietpreises
- danach 80 % bis zum Anreisetag
Bei Nichtantritt der Reise ohne Rücktrittserklärung 90% des Reisepreises.
8. Der Ferienpark Templin ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienhäuser/-wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Bis zur anderweitigen Vermietung haftet der Gast nach Ziffer 7. Ist eine anderweitige Vermietung nur durch Preisnachlässe, zum Beispiel wegen Saisonende oder sonstiger Umstände, die der Ferienpark Templin nicht zu vertreten hat, möglich, haftet der Gast für die Höhe des Mietausfalls.
Wird vom Mieter oder vom Vermieter ein gleichwertiger Ersatzmieter gestellt, wird lediglich eine Umbuchungsgebühr von 25,00 € berechnet. Voraussetzung, dem Vermieter liegt rechtzeitig vor Reisebeginn eine verbindliche Ersatzbuchung vor.
9. Eine Haftung des Ferienparks Templin für nicht ausgeführte Weckaufträge wird ebenso ausgeschlossen wie die Haftung für Beschädigungen oder den Verlust für auf dem Feriengelände geparkte Fahrzeuge oder von in Fahrzeugen verbliebenen Gegenständen.
Ebenso haftet der Ferienpark Templin nicht für vom Gast zurückgebliebene Sachen, die wir selbstverständlich aufbewahren und auf Wunsch dem Gast zusenden.
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Ferienpark an der NaturThermeTemplin GmbH
Am Kurpark 1 | 17268 Templin
Tel.: +49 3987 - 40161-0 | Fax: +49 3987 - 40161-100
E-Mail: info@ferienpark-templin.de
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